Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft / 12 Botschaften von Global Alliance
Die Empfehlungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zusammengefasst..
Von der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen und Branchen in der Schweiz betroffen. Auch Unternehmen aus der PR- und Kommunikationsbranche sehen sich mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Für Sie, die Mitglieder unseres Schweizer Berufsverbandes, haben wir hier die Empfehlungen des Staatssekretariats für Wirtschaft zusammengestellt:
Kurzarbeit:
Arbeitgeber haben im Falle einer Krise die Möglichkeit, Kurzarbeit einzuführen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Ausnahmesituation wurden die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht.
- NEU kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden.
- NEU soll der Arbeitsausfall auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden.
- Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung NEU auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlöhnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von CHF 3320 als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Die Kurzarbeitsentschädigung wird dem Arbeitgeber nach der Karenzzeit ausbezahlt. Sie beträgt 80% des auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstausfalls.
Zuständig für die Bearbeitung der Voranmeldung ist die KAST jenes Kantons, in dem sich der Hauptsitz des Betriebs oder die Betriebsabteilung befindet. Diese wird zudem allfällige Fragen bezüglich Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung beantworten. Ausserdem stellt sie sämtliche Formulare im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung.
Liquiditätsengpass:
Unternehmen können seit dem 25. März rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes aber maximal CHF 20 Mio. erhalten. Es werden zwei Kreditfazilitäten angeboten:
COVID-19-KREDIT: Kreditbeträge bis zu CHF 500'000 pro Unternehmen werden von den Banken sofort formlos ausbezahlt und vom Bund (via Bürgschaftsorganisationen) zu 100% garantiert.
COVID-19-KREDIT PLUS: Kreditbeträge über CHF 500'000 und bis zu CHF 20 Mio. setzen eine kurze Bankprüfung voraus. Für den Betrag, welcher CHF 500'000 übersteigt, übernimmt der Bund (via Bürgschaftsorganisationen) 85% des Verlustrisikos. Die Banken müssen 15% des Kreditrisikos tragen. Der maximale Betrag von COVID-19-KREDIT PLUS pro Unternehmen liegt bei CHF 19.5 Mio.
Unternehmen können die COVID-19-Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Bestehende PostFinance-Kunden können COVID-19-Kredite auch bei der PostFinance beantragen. Dafür wird das Kreditverbot für die PostFinance befristet und ausschliesslich für COVID-19-Kredite bis zu CHF 500'000 sowie nur für bestehende PostFinance-Kunden aufgehoben. Auf der Website (s. Linksammlung) ist die Liste der teilnehmenden Banken, die Prozessbeschreibung, die Antragsformulare sowie alle weiteren Informationen zu finden.
Fragen zu den COVID-19-Krediten werden von Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr vom EasyGov Service Desk beantwortet unter der Nummer +41 58 467 11 22.
Betrifft Personen im Angestelltenverhältnis:
Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne.
Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von der Ausgleichskasse, an welche die AHV-Beiträge entrichtet werden, vorgenommen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die AHV-Ausgleichskassen sind daran, das Verfahren für Anmeldung, Abklärung und Auszahlung zu organisieren. Diese Arbeiten werden mit Hochdruck ausgeführt. Bis das System aber voll funktioniert, dürfte es Anfang bis Mitte April 2020 werden.
Die Abklärung der individuellen Anspruchsberechtigung für einzelne Hilfsmassnahmen erfolgt durch die zuständigen Vollzugsorgane.
Global Alliance - 12 Botschaften für eine verantwortungsvolle Corona-Kommunikation
pr suisse ist Mitglied der internationalen PR-Verbandsnetzwerks Global Alliance.
Nach dem Aufruf des Global Alliance Präsidenten Justin Green, die Empfehlungen der WHO und die offiziellen Informationen zur Bekämpfung der COVID-19 zu befolgen, haben die Vorstandsmitglieder, die 280'000 Fachleute und Akademiker aus 126 Ländern vertreten, beschlossen, erneut zusammenzuarbeiten, um 12 Botschaften zu vereinbaren, die die Kommunikation während der Pandemie begleiten sollen.
Ziel dieser Initiative ist es, Regierungen, Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen daran zu erinnern, dass die Art und Weise, wie wir die Kommunikation steuern, der Schlüssel zur Gestaltung der öffentlichen Stimmung ist, um zur Überwindung dieser globalen Krise beizutragen und gleichzeitig für eine bessere Zukunft bereit zu sein. Die 12 Botschaften finden Sie hier als PDF.
Globale Alliance hält diese 12 Punkte für relevant, um eine verantwortungsvolle Kommunikation über das Coronavirus Covid-19 und seine Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben, die Wirtschaft und allgemein auf alle menschlichen Beziehungen zu machen.
Halten wir uns alle an die Anweisungen und Verhaltensempfehlungen des Bundes.
Gemeinsam meistern wir diese Krise. Bleiben Sie wenn möglich zu Hause. Bleiben Sie auf Distanz. Bleiben Sie gesund.
(Bild: Pam Menegakis/Unsplash)