07.01.2020

PR- und Kommunikationsberufe nicht mehr stellenmeldepflichtig

 

Seit 1. Januar 2020 sind offene Stellen im PR- und Kommunikationsbereich nicht mehr meldepflichtig.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die Berufe der PR und Kommunikation per 1. Januar 2020 von der Liste der Berufsarten mit Stellenmeldepflicht gestrichen.

Für Unternehmen entfällt damit sowohl die Verpflichtung, offene PR- und Kommunikationsstellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV melden zu müssen als auch das fünftägige Publikationsverbot für offene Stellen.

Die Stellenmeldepflicht wurde am 1. Juli 2018 eingeführt und verpflichtet seither Arbeitgeber, offene Stellen von Berufsarten mit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV zu melden. Per 1. Januar 2020 wurde dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt. (tb)

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